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Batteriegesetz (BattG / BattDG / EU-Verordnung 2023/1542)
Batteriegesetz (BattG) Batterieverordnung (EU) 2023/1542 Batteriegesetz (BattDG)
Umweltbundesamt - Melderegister-Eintrag: 21000372 EAR - Melderegister-Eintrag: 56216032
Entsorgungshinweis:
Batterien / Akkus gehören nicht in den Abfall / Müll. Sie enthalten Wertstoffe, können aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe beinhalten. Der Beitrag zun Recycling ist für jeden verpflichtend!
Wir sind nach dem Batterierecht‑Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, Industriebatterien (Altbatterien und Altakkumulatoren) zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten. Dieser Hinweis richtet sich an Endnutzer, gewerbliche Kunden, Händler, Installateure, Serviceunternehmen sowie Betreiber von USV‑Anlagen, Notstromsystemen und Sicherheitsbeleuchtungen.
Gemäß § 18 BattDG sind Händler verpflichtet, Industriealtbatterien, die sie als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurückzunehmen.
Wir nehmen daher von Händlern, Elektroinstallateuren, Wartungsfirmen und Betreibern von USV‑ oder Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notstromanlagen, etc. Alt‑Industriebatterien (AGM, Gel, Reinblei, OPzS, OPzV, OGi, OCSM, OSP), die im Rahmen von Austausch, Wartung oder Demontage anfallen, an unserem Standort Bochum zurück. Für größere Mengen oder schwere Batterietypen ist die Rückgabe organisatorisch abzustimmen.