SiBe - Sicherheitsbeleuchtung
Diese erstrecken sich von
- Akkus
- Bleibatterien für Gruppenbatterieanlagen oder Zentralbatterieanlagen
- konfektionierten Akkupacks (NiMH oder NiCd)
- Lithium-Packs
- Leuchten
- 24V (dezentrales System / LPS) oder
- 216V (zentrales System / CPS)
Wenn von einer Notbeleuchtung gesprochen wird, ist in diesem Zusammenhang die Sicherheitsbeleuchtung
und nicht eine Ersatzbeleuchtung gemeint, bei der über einen begrenzten Zeitraum ein Weiterarbeiten
möglich sein soll.
Bei Stromausfall soll durch die Sicherheitsbeleuchtung eine zuverlässige Sicherheit gewährleistet
sein, damit ortlundige und ortsunkundige Personen sich orientieren können und durch diese
Beleuchtung ein Gebäude, ein Gebäudekomplex, ein Parkhaus oder andere bauliche Einrichtungen
sicher verlassen können. Zur Sicherheitsbeleuchtung kann auch die Beleuchtung außerhalb des
Gebäudes, als Bestandteil des Rettungsweges gehören.