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FAQ: OfH‑Kosten nach EU‑Batterieverordnung und BattDG
Was sind OfH‑Kosten?
OfH‑Kosten entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Organisationsformen der Hersteller (OfH - Organisation für Herstellerverantwortung). Diese Systeme übernehmen im Auftrag der Hersteller u. a. Sammlung, Rücknahme, Behandlung, Recycling, Mengenmeldungen, Datenbereitstellung für den Batteriepass sowie Compliance‑ und Dokumentationspflichten.
Warum fallen OfH‑Kosten an?
Die EU‑Batterieverordnung (EU‑VO 2023/1542) und das BattDG verpflichten Hersteller und Inverkehrbringer, sämtliche Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vollständig zu tragen. OFH führen diese Pflichten kollektiv aus – die dabei entstehenden Kosten müssen verursachungsgerecht den Produkten zugeordnet werden.
Wie werden die OfH‑Kosten berechnet?
Die EU‑VO schreibt vor, dass OFH die finanziellen Beiträge der Hersteller:
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mindestens nach Batteriekategorie,
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und nach chemischer Zusammensetzung,
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sowie verursachungsgerecht nach Produktgruppen
festsetzen müssen.
Die fünf Batteriekategorien sind:
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Gerätebatterien
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Starterbatterien
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Industriebatterien
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LV‑Batterien
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EV‑Batterien
Warum werden OfH‑Kosten separat ausgewiesen?
Die Kosten sind gesetzlich vorgeschriebene, batteriekategorie‑ und produktgruppenbezogene Kostenbestandteile. Sie müssen dem Produkt zugeordnet und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Dies ist keine freiwillige Preisentscheidung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Warum müssen Händler die OfH‑Kosten weitergeben?
Die EU‑VO verlangt eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zum Produkt. Daraus folgt zwingend:
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Hersteller müssen die Kosten auf ihre Produkte umlegen.
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Händler müssen diese Kosten an nachgelagerte gewerbliche Abnehmer weitergeben.
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Die Kosten müssen letztlich beim Endkunden ankommen.
Eine Nichtweitergabe wäre rechtswidrig.
Sind die OfH‑Kosten rabattfähig oder skontierbar?
Nein. OfH‑Kosten und die damit verbundenen internen Verwaltungskosten sind gesetzlich determinierte Kostenbestandteile und daher nicht rabattfähig und nicht skontierbar und sind auch nicht Bestandteil von Boni, WKZ oder sonstigen Handelsabzügen.
Enthalten die OfH‑Kosten interne Verwaltungskosten?
Ja. Neben den von der OfH erhobenen Gebühren umfasst die Weitergabe auch die gesetzlich veranlassten internen Verwaltungs‑, IT‑, Melde‑ und Compliance‑Kosten, die zur Erfüllung der Herstellerverantwortung erforderlich sind.
Rechtlicher Hinweis
Diese FAQ dienen ausschließlich der Information über gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit der EU‑Batterieverordnung und dem BattDG. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.